Evangelischer Kirchenkreis Wesel

Aktionswoche Schuldnerberatung vom 15. - 19.6.2026

Probleme mit Pfändungsschuztkonten

Die Schuldnerberatung des Diakonischen Werkes Wesel im Evangelischen Kirchenkreis Wesel fordert die Politik zum Handeln auf: "Pfändungsschutz muss endlich wirksam durchgesetzt werden".

Trotz eindeutig geregelter gesetzlicher Vorgaben erleben viele verschuldete Menschen weiterhin große Schwierigkeiten mit ihren Pfändungsschutzkonten (PKonten). Kontoumwandlungen erfolgen verspätet, gesetzliche Freibeträge werden nicht rechtzeitig berücksichtigt, Guthaben bleiben blockiert. Das muss sich ändern, sagt die Schuldnerberatung des Diakonischen Werkes Wesel.

„Die Schuldnerberatung des Diakonischen Werkes Wesel fordert daher entschlossenes Handeln der Politik, um den Pfändungsschutz wirksam durchzusetzen“, sagt das Team der Schuldnerberatung. Es stellt sich hinter eine Forderung der bundesweiten Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV). In ihrer Aktionswoche Schuldnerberatung vom 15. bis 19. Juni 2026 unter dem Motto „Wie komme ich an mein Geld? Wenn das PKonto zum Problemkonto wird“ macht sie auf anhaltende Missstände beim Pfändungsschutzkonto aufmerksam. Nach Angaben der AG SBV, der auch die Schuldnerberatung des Diakonischen Werkes Wesel angeschlossen ist, gibt es in Deutschland monatlich rund 300.000 bis 350.000 Kontopfändungen.

„‚Wie komme ich an mein Geld?‘ – diese Frage hören die Mitarbeitenden in der Schuldnerberatung regelmäßig. Wenn Banken gesetzliche Regelungen nicht korrekt umsetzen, kann das existenzielle Folgen haben Mieten werden nicht bezahlt, Energieabschläge nicht abgebucht, der Lebensunterhalt ist nicht gesichert. Das PKonto muss den Schutz bieten, den das Gesetz vorsieht.

Das Pfändungsschutzkonto schützt automatisch einen gesetzlich festgelegten monatlichen Freibetrag. Für Menschen mit Unterhaltspflichten oder besonderen Lebenslagen können erhöhte Freibeträge gelten. In der Praxis frieren Banken bei einer Kontopfändung das Guthaben auf dem Girokonto zunächst ein. Betroffene müssen dann aktiv die Umwandlung in ein PKonto beantragen. Ohne schnelle und korrekte Unterstützung durch Kreditinstitute, Schuldnerberatungsstellen oder Behörden steht zeitweise kein Geld für Miete, Energie, Lebensmittel oder Medikamente zur Verfügung. Die AG SBV kritisiert zudem rechtliche Unklarheiten, etwa beim Pfändungsschutz bestimmter Sozialleistungen wie Wohngeld oder Unterhaltsvorschuss. Diese führen häufig zu Zuständigkeitsstreitigkeiten, Verzögerungen und zusätzlicher Belastung für Betroffene.

„Der Gesetzgeber muss den staatlichen Schutz des PKontos als soziales Sicherungsinstrument endlich wirksam gewährleisten“, fordert die AG SBV. Nötig seien klare Standards für Banken, barrierearm erreichbare Ansprechstellen, geschultes Personal sowie konsequente Sanktionen bei Rechtsverstößen.

Auch beim Basiskonto, das jedem Verbraucher einen Anspruch auf ein Girokonto sichern soll, sieht die AG SBV erheblichen Handlungsbedarf, da ein Konto ein elementarer Bestandteil der Existenzsicherung ist. Kreditinstitute müssten Basiskonten aktiv anbieten. Verstöße seien wirksam zu sanktionieren. Nur mit klaren, durchgesetzten Regeln wird der Zugang zu Giro und Pfändungsschutzkonten unkompliziert und selbstverständlich.

Betroffene können sich an die Schuldnerberatung des Diakonischen Werkes Wesel wenden:

Die Beratung erfolgt nach Terminvergabe (0281 156-250) an Ihren regionalen Beratungsstandorten Dinslaken, Schermbeck und Wesel.